Heimatbund Parchim e.V. 19370 Parchim, Lindenstraße 38, eingetragen mit der Nr. 6058 im Vereinsregister beim Amtsgericht Schwerin.
§ 2 Ziele und Aufgaben
Der Heimatbund Parchim e.V. (HBP) ist eine überparteiliche Organisation von Interessenten, die die Geschichte der Menschen und der Landschaft in der Parchimer Umgebung besser kennenlernen, gründlicher erforschen und die Traditionen bewahren wollen. Er vertritt entschieden ein humanistisches Gedankengut. Der HBP ist gemeinnützig. Der HBP unterstützt die Parchimer Archive und Museen und pflegt eine enge Zusammenarbeit mit ihnen. Es ist den Mitgliedern des HBP ein wichtiges Anliegen, Erkenntnisse aus dem alltäglichen Leben zu sammeln und zu bewahren. Die Mitglieder erforschen einzeln oder gemeinsam bestimmte Gebiete oder Abschnitte der heimatlichen Geschichte und legen ihre Arbeiten gegebenenfalls in Wort und Schrift vor. Sie nehmen aber auch aktiv Einfluß auf die Gestaltung unserer Stadt und ihrer Umgebung in der Gegenwart und bemühen sich, Sachzeugen aus der Vergangenheit und Gegenwart für die Zukunft zu sichern. Die Mitgliedschaft im HBP kann aber auch durch die Teilnahme an den Veranstaltungen wahrgenommen werden. Die Veröffentlichungen und Vorträge des HBP sollen einjen breiten Kreis von Interessenten, auch Nichtmitglieder, erreichen, sie müssen daher wissenschaftlich im Inhalt und anschaulich in der Darbietung sein. Der HBP führt gegebenenfalls Ausstellungen, Exkursionen und Besichtigungen durch. Er unterstützt Orts- und Betriebsjubiläen und fördert die Arbeit der Ortschronisten. Für bestimmte Gebiete (wie Ur - und Frühgeschichte, Plattdeutsch, Familien - und Personenforschung, Denkmalpflege usw.) können besondere Arbeitsgruppen gebildet werden. Der HBP schafft sich ein Publikationsorgan, in dem alle Mitglieder die Möglichkeit zur Veröffentlichung ihrer Arbeitsergebnisse haben.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der HBP ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Tätigkeit ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Es werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, wie die im §2 dargelegten, verfolgt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des HBP kann jeder, unabhängig von seinem Wohnsitz, werden, wenn er das 14. Lebensjahr erreicht hat, die Satzung anerkennt, den Beitritt schriftlich erklärt und den festgelegten Mitgliedsbeitrag entrichtet. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung der schriftlichen Anmeldung durch den Vorstand. Die Mitglied endet:
wenn das Mitglied schriftlich seinen Austritt erklärt,
wenn der Beitrag nicht bezahlt wird oder
durch Ableben
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge regelt die Beitragsordnung. Veränderungen der Beitragsordnung werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 5 Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied des HBP:
erhält jährlich kostenlos ein Heft der Veröffentlichungsreihe „PÜTT“
kann mit Ausnahme von Exkursionen alle Veranstaltungen des HBP ohne Eintrittsgebühr besuchen,
hat die Möglichkeit, in einem oder mehreren Freundeskreisen bzw. Arbeitsgruppen des HBP mitzuwirken.
§ 6 Struktur des HBP
6.1 Die Mitgliederversammlung Sie ist das höchste Organ des Bundes. Sie wird einmal im Jahr durch den Vorstand einberufen oder wenn 1/3 der Mitglieder es schriftlich verlangen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung und deren Tagesordnung ist den Mitgliedern 3 Wochen vor dem Versammlungstermin zur Kenntnis zu geben. Beschlussfassungen in der Mitgliederversammlung erfordern eine Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung
wählt den Vorstand,
beschließt den Arbeitsplan,
bestätigt die Leiter der Arbeitsgruppen bzw. Freundeskreise,
nimmt den Finanzbericht entgegen.
6.2 Der Vorstand
leitet den Heimatbund zwischen den Mitgliederversammlungen
erarbeitet einen Arbeitsplan und Veranstaltungsplan und setzt sich für die Realisierung ein,
trifft alle Maßnahmen, damit jährlich ein neues Heft der Schriftenreihe „PÜTT“ erscheint,
unterstützt die Leiter der Freundeskreise bzw. Arbeitsgruppen.
Dem Vorstand gehören 7 gewählte Mitglieder an. Er wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden. Der Vorsitzende leitet den HBP zwischen den Vorstandssitzungen. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden.
Dem Vorstand gehören an:
der Vorsitzende,
die beiden Stellvertreter des Vorsitzenden,
der Schatzmeister,
der Schriftführer,
der stellvertretende Schriftführer,
das Vorstandsmitglied zur Koordinierung der Arbeitsgruppen.
§ 7 Haushalt
7.1 Die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen finanziellen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, staatliche Zuschüsse und Spenden, Eintrittspreise, Basare o.ä. aufgebracht. 7.2 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 7.3 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgerechte Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben beim Ausscheiden keinen Anspruch auf Vereinvermögen.
§ 8 Auflösung
Der Verein kann in einer Mitgliederversammlung aufgelöst werden, wenn eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder dies beschließt. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das vermögen an das Museum Parchim, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Fassung der Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 25.11.2000 beschlossen und tritt am 01.01.2001 in Kraft.
Beitragsordnung des Heimatbundes Parchim e.V.
1. Beiträge - Einzelmitglieder entrichten einen Jahresbeitrag von 20,00 € - Schüler und Studenten entrichten einen Jahresbeitrag von 10,00 € - Ehepaare im Heimatbund entrichten 25,00 €
2. Erhebung - Die Beitragserhebung erfolgt für das laufende Kalenderjahr. - Bei der Aufnahme von neuen Mitgliedern im laufenden Kalenderjahr wird der volle Jahresbeitrag fällig.
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 17.11.2001 beschlossen und trat am 01.01.2002 in Kraft.